Leitfaden für kraftfahrzeuge
Das Führen eines motorisierten Fahrzeugs wie eines Mopeds, Motorrads, ATVs oder Schneemobils im Gelände gehört nicht zu den Rechten eines jeden. Das Führen eines Kraftfahrzeugs in Erholungsgebieten ist verboten!
Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Helfer, die ohne Sondergenehmigung motorisierte Verkehrsmittel in Geländebereichen benutzen dürfen.
Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge müssen auf den gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Die Übernachtung in Fahrzeugen ist vorübergehend für 1-2 Nächte erlaubt. Die Ausnahme ist Sarviniemi und Hiitolanjoki, wo das Übernachten verboten ist!